Die Tiertafel RheinErft e.V. hilft regional. Sie kann nur Tierarztkostenzuschüsse gewähren, nicht aber Tierarztrechnungen vollständig übernehmen.
Tierarztkostenbeihilfen können nur Kunden erhalten, die seit mindestens 6 Monaten regelmäßig in die Tiertafel kommen. Über eventuelle Ausnahmen in Notfällen entscheidet der Vorstand!
Tierarztkostenzuschüsse müssen immer im Vorfeld abgesprochen und genehmigt werden!
Es gibt keinen Anspruch auf Zuschüsse. Sie richten sich immer nach der aktuellen Spendensituation und werden von Fall zu Fall vom Vorstand entschieden.
Mit dem Einverständnis des Halters können wir Paten für ein erkranktes Tier suchen, um die Kosten für eine Behandlung oder ein Medikament besser abzudecken. Der Halter erteilt uns die Erlaubnis zur Veröffentlichung des Fotos und des Befundes in unserem Blog. Das Tier erhält von uns eine Patenschaftsnummer. Sofern Spenden unter Angabe dieser Nummer auf unserem Konto eingehen, werden diese ausschließlich für dieses erkrankte Tier verwendet.
Nur wenn Spenden eingehen können wir helfen!
Hier finden Sie die aktuelle Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)